6.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters an der Vermietstation teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt, in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges verweigern, bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Abnahme des Reisemobils vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das vom Vermieter und Mieter gemeinsam zu unter- zeichnen ist. Beschädigungen, die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.
6.3 Fahrzeugübergaben und Rücknahmen erfolgen nach Vereinbarung. An Wochenenden erfolgen Übergaben und Rücknahmen ebenso nach vorheriger Vereinbarung gegen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von € 120,-.
6.4 Bei nicht genehmigten Verzögerungen bei der Rückgabe ist eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Tagesmietpreises zu bezahlen. Sollte eine Rückgabe am vereinbarten Tag infolge höherer Gewalt nicht möglich sein, ist der entsprechende Grund dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, um dessen Genehmigung zu erhalten, wobei im gegenteiligen Fall die Verzögerung als nicht autorisiert gilt.